Entscheidung über Beschwerde der Grünen Liga abzuwarten
Die Grüne Liga Brandenburg hatte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Tesla erteilte vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt begehrt. Das OVG gab diesem Begehren in zweiter Instanz statt. Tesla muss danach die Rodungsarbeiten stoppen, bis über die Beschwerde der Grünen Liga gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 14.02.2020 entschieden worden ist.
OVG: Vollständiger Rodung Einhalt zu gebieten
Das OVG begründet seine Entscheidung damit, dass die Rodungsarbeiten schon so weit fortgeschritten seien, dass sie innerhalb weiterer drei Tage abgeschlossen sein würden. Deswegen sei die vorläufige Untersagung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich. Andernfalls sei die Rodung vor einer abschließenden Entscheidung des OVG über die Beschwerde der Grünen Liga bereits vollständig durchgeführt. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos sei.
Im Februar nur Teilrodung geplant
Geplant ist, in einem ersten Anlauf bis Ende Februar knapp 92 Hektar des Waldgrundstücks in Grünheide zu roden. Der Rest soll erst abgeholzt werden, wenn die Brutsaison im Herbst vorüber ist. Ab Juli 2021 will Tesla hier die Produktion starten und jährlich 500.000 Fahrzeuge vom Band laufen lassen. Brandenburgs Regierungssprecher Florian Engels sagte am 16.02.2020 auf Anfrage: "Wir warten unaufgeregt die Entscheidung des OVG ab." Das Landesamt für Umwelt habe nun Gelegenheit, bis zum 18.02.2020 Stellung zu nehmen.
Grüne Liga nicht gegen Tesla-Fabrik
Der Vorsitzende der Grünen Liga Brandenburg, Heinz-Herwig Mascher, versicherte auf Anfrage: "Wir wollen aber Tesla nicht verhindern." Allerdings sollte das Unternehmen nicht anders als andere behandelt werden. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen sei, dürften keine Tatsachen geschaffen werden, die dann nicht mehr rückgängig zu machen seien. Die Grüne Liga war zuvor mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz Bayern beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gescheitert, mit Eilanträgen die Baumfällarbeiten zu verhindern.
Vorab-Genehmigung war erst zwei Tage zuvor erteilt worden
Am 12.02.2020 erst hatte das Landesumweltamt die Genehmigung für den vorzeitigen Beginn der Rodung erteilt. Für den Bau des Tesla-Werks gibt es aber noch keine Genehmigung, das Verfahren läuft noch. Sollte die Genehmigung für das Vorhaben doch nicht erteilt werden können, müsste Tesla nach Angaben des Potsdamer Umweltministeriums Wald angemessen aufforsten. Das künftige Fabrikgelände war schon vor rund 20 Jahren für den Bau eines Werks von BMW vorgesehen. Seitdem lag es brach und Pflanzen wie Tiere eroberten sich den neuen Lebensraum. Tesla hat vor diesem Hintergrund bereits Umweltschutzmaßnahmen angekündigt.
Eigentliche Genehmigung steht noch aus
Im Genehmigungsverfahren sind noch bis 05.03.2020 Einwendungen möglich. Am 18.03.2020 werden diese dann öffentlich erörtert. Erst nach anschließender Prüfung gibt es eine Genehmigung. Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, jedoch floss noch kein Geld. Bislang war eine Summe von 41 Millionen Euro für das insgesamt 300 Hektar große Gelände angesetzt. Ob der Preis jedoch richtig berechnet wurde, soll ein unabhängiges Gutachten klären, mit dem zu Wochenbeginn zu rechnen ist.