OVG Berlin-Brandenburg: Polizeianwärter nach Betrugs-Sketch auf YouTube zu Recht entlassen

Ein Polizeianwärter, der ein Video ins Internet eingestellt hatte, das den Eindruck vermittelt, ihn bei einem Betrug zu zeigen, ist zu Recht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24.10.2019 entschieden und die Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen (Az.: OVG 4 S 44.19, OVG 4 M 10.19).

Kernpflichten als Polizeibeamter verletzt

Zur Begründung seiner Entscheidung hatte das VG ausgeführt, dass der Polizeianwärter durch sein Verhalten gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter verstoßen habe. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für vermeintliche Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben. Die Polizei habe daher den Anwärter zu Recht wegen berechtigter Zweifel an seiner charakterlichen Eignung entlassen. Der Polizeianwärter vermochte die Argumentation des VG mit seiner Beschwerde vor dem OVG nicht zu entkräften.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.10.2019 - 4 S 44.19

Redaktion beck-aktuell, 28. Oktober 2019.