Wahlwerbespot stellt Ausländer als Bedrohung dar
Der Spot propagiere eine pauschale Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und (kriminelle) Ausländer, hieß es in der Begründung des Urteils. Er mache nicht nur auf diejenigen Migranten aufmerksam, die seit 2015 tatsächlich Straftaten begangen hätten, sondern fordere, dass Deutsche vor sämtlichen Migranten zu schützen seien, die als reale und existenzielle Bedrohung dargestellt würden. Auch das ZDF hatte die Ausstrahlung eines Europawahlspots der rechtsextremen NPD verweigert – nach einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht. Nach Angaben des RBB versuchte es die Partei danach mit einem neu geschnittenen Spot beim Ersten.
Hörfunk zu Ausstrahlung der NPD-Wahlwerbung verpflichtet
Der Hessische Rundfunk, der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und der Bayerische Rundfunk (BR) müssen dagegen nach Gerichtsentscheidungen eine Werbung der NPD für die Europawahl im Hörfunk senden. Der NDR hat den Spot bereits einmal in seinem Hörfunkprogramm "NDR Info" ausgestrahlt. Eine zweite Ausstrahlung ist am 21.05.2019 vorgesehen. Der Text habe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München nicht "evident" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Ablehnung der Ausstrahlung erforderlich gewesen wäre, teilte ein Gerichtssprecher am 13.05.2019 auf Anfrage mit. Der BR will sich juristisch dagegen wehren. Zuvor waren Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hessen bei der Beurteilung desselben Wahlspots zum gleichen Urteil gelangt. In dem NPD-Hörfunkspot heißt es laut VG München unter anderem, die Sicherheit in Deutschland sei in Gefahr: "Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern."