JazzRadio Berlin hat die UKW-Frequenz 106,8 MHz nicht verteidigen können. Der Eilantrag des Senders gegen die Neuzuweisung blieb auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg erfolglos (Beschluss vom 25.11.2025 – OVG 11 S 58/25).
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte die Frequenz nach einer Ausschreibung ab dem 1. Januar 2026 einem Sender zugesprochen, der elektronische Musik und die Berliner Clubszene in den Mittelpunkt stellt. Die Entscheidung begründete die mabb mit einem größeren Beitrag zur programmlichen Vielfalt und einem vollständig eigenproduzierten Programm.
Das VG Berlin hatte den ersten Eilantrag bereits zurückgewiesen. Es sah den Beurteilungsspielraum der mabb als nur eingeschränkt überprüfbar an und hielt die Auswahlentscheidung für vertretbar.
Die Beschwerde vor dem OVG änderte daran nichts. Der 11. Senat befand, die Begründung der Veranstalterin stelle lediglich eine eigene Bewertung der Programme gegenüber, ohne einen Fehler der mabb darzulegen. Damit blieb die Auswahlentscheidung bestehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.


