Die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Mittwochabend auf eine Anhebung der unionsweiten Mindeststandards für die Opferunterstützung, wie die Institutionen mitteilten. Demnach soll Hilfe leicht erreichbar sein: EU-weit sollen die Länder eine Telefon-Hotline zur emotionalen Unterstützung und Beratung unter der Nummer 116 006 einrichten. Der Kompromiss muss noch formal besiegelt werden, was aber als Formsache gilt.
Die Vorgaben der aktualisierten Opferschutzrichtlinie sollen außerdem Rechte von Opfern während des Strafverfahrens stärken, etwa durch Information und unentgeltlichen psychologischen Beistand im Gericht. Unter bestimmten Umständen sollen Betroffene mit nicht genug Geld Prozesskostenhilfe bekommen. Zudem soll das Verfahren für Entschädigungszahlungen von Täterinnen und Tätern beschleunigt werden.
Besondere Hilfe in Fällen sexueller Gewalt
Spezifische Unterstützung soll es für besonders schutzbedürftige Opfer geben, etwa in Fällen sexueller Gewalt. Dazu können – je nachdem, ob das nationale Recht es zulässt – Notfallverhütung, Tests auf sexuell übertragbare Infektionen und auch der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch zählen.
Es soll darüber hinaus einfacher werden, Straftaten zu melden, zum Beispiel auf digitalem Weg oder aus Gefängnissen oder Pflegeeinrichtungen heraus.
In Deutschland hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende November einen Anspruch auf eine psychosoziale Begleitung für Opfer schwerer Straftaten vorgeschlagen. Ihnen soll zudem unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen eine für sie kostenfreie anwaltliche Vertretung zur Verfügung stehen. Länder und Verbände können zu dem Vorhaben bis Mitte Januar Stellung nehmen.


