OLG Oldenburg: Briese Schiffahrt muss Schiffsfonds-Anlegerin wegen Prospektfehler Schadenersatz leisten

Laut der Kanzlei mzs Rechtsanwälte hat das Oberlandesgericht Oldenburg die Reederei Briese Schiffahrt sowie Roelf Briese persönlich am 26.04.2018 dazu verurteilt, einer Anlegerin des Briese Flottenfonds "Wangerooge" Schadenersatz zu leisten. Die Prognosen der zu erwartenden Reederei-Überschüsse in dem Verkaufsprospekt zu dem Schiffsfonds seien unvertretbar gewesen.

Verkaufsprospekt prognostizierte über zehn Jahre konstanten Reederei-Überschuss

In dem vom OLG entschiedenen Fall ging es laut mzs Rechtsanwälte um die Frage, ob die Prognosen der zu erwartenden Reederei-Überschüsse in dem Verkaufsprospekt zum Briese Flottenfonds "Wangerooge" vertretbar gewesen seien. Den Prognoserechnungen sei jeweils ein zu erwartender Reederei-Überschuss über die ersten zehn Jahre der Beteiligungsdauer zu entnehmen gewesen. Rechnerisch habe sich dieser Überschuss laut Prospekt aus den erzielten Nettoerlösen der Gesellschaft abzüglich der Betriebs- und Verwaltungskosten ergeben. Die Betriebskosten seien dabei genau beziffert worden. Das so berechnete Ergebnis des Reederei-Überschusses sei über einen Zeitraum von zehn Jahren als im Wesentlichen konstant dargestellt worden.

OLG: Prognose unvertretbar

Der Kanzlei zufolge hat das OLG diese Prognose der zu erwartenden Reederei-Überschüsse für nicht vertretbar gehalten. Es habe die Prognose nicht durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt gesehen. Um von einem derart konstanten Reederei-Überschuss ausgehen zu können, müssten während des Betrachtungszeitraums die Betriebskosten und die Einnahmen entweder konstant bleiben oder sich in gleichem Umfang verändern – also bei zu erwartenden steigenden Betriebskosten auch die Chartereinnahmen steigen. Nach Ansicht des OLG sei aber eine Darstellung von Betriebskosten, die über zehn Jahre konstant blieben, ebenso wenig vertretbar wie die Annahme steigender Charterraten für eine entsprechende Zeitspanne. Dabei berufe sich das OLG insbesondere auf die Angaben des in der ersten Instanz angehörten Sachverständigen. Dieser habe es für unwahrscheinlich gehalten, dass sich Schiffe der hier betroffenen Art (ein General-Cargo-Schiff und ein Multipurpose-Frachtschiff) der damaligen Entwicklung von Schiffsbetriebskosten in nennenswerter Weise hätten entziehen können. Vielmehr habe der Sachverständige in seiner Begutachtung ausgeführt, dass über die Gesamtlaufzeit des Fonds mit steigenden Betriebskosten zu rechnen gewesen sei.

Steigende Betriebskosten konnten auch nicht kompensiert werden

Der zu erwartende Anstieg der Betriebskosten habe auch nicht durch einen zu erwartenden Anstieg der Charterraten kompensiert werden können, so das OLG laut mzs Rechtsanwälte weiter. Schließlich sei zwischen den Parteien des Rechtsstreites unstreitig, dass Einnahmen aus Charterraten über einen Zeitraum von zehn Jahren nicht verlässlich prognostiziert werden könnten.

OLG Oldenburg, Urteil vom 26.04.2018

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018.