Vodafone: Kündigungsrecht schon vor Umzug birgt Missbrauchsgefahr
Die Verbraucherschützer wollten durchsetzen, dass die Kunden schon vor dem Umzug kündigen dürfen, wenn ihr Provider am neuen Wohnort nicht vertreten ist. Denn im Telekommunikationsgesetz gibt es eine Lücke: "Es steht nicht drin, ab wann die Frist läuft", sagte der Vorsitzende Richter Gunnar Cassardt. Vodafone argumentierte, dass Missbrauch Tür und Tor geöffnet würden, wenn die Kunden schon vor einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht hätten. Das sahen auch Richter Cassardt und Kollegen so: "Da sind viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden."
Schon OLG Düsseldorf hatte Vodafone Recht gegeben
Die Verbraucherzentralen beriefen sich darauf, dass in dem Gesetz eben kein Termin genannt ist: "Wir reparieren Gesetze nicht, wenn's nicht drin steht", sagte Rechtsanwalt Michael Peter. Richter Cassardt räumte ein, dass ein Sonderkündigungsrecht erst ab Umzugstermin für die Verbraucher unerfreulich ist: "Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut." Vodafone hatte zuvor schon in einem Parallelverfahren vor dem OLG Düsseldorf gewonnen.