OLG München verhängt Haftstrafen gegen Syrien-Kämpfer

Das Münchner Oberlandesgericht hat zwei Kämpfer aus Syrien zu Gefängnisstrafen von zwei und vier Jahren verurteilt. Die Jugendstrafe von zwei Jahren für den 23-jährigen Azad R. setzte das Gericht am 19.09.2017 zur Bewährung aus. Nach Überzeugung der Richter hatten Azad R. und der 25-jährige Kamel T. in ihrer Heimat für die terroristische Vereinigung Ahrar al-Scham gekämpft.

Angeklagte beteiligten sich am Kampf gegen das syrische Militär und Rebellen

Die Angeklagten erledigten von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um die syrische Stadt Aleppo Wachdienste für die Gruppe und beteiligten sich so am Kampf gegen das syrische Militär und Rebellen. Bei Kamel T. sei eine salafistische Motivation hinzugekommen. Azad R. sei hingegen ein Mitläufer gewesen. Die Richter befanden die Angeklagten der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz für schuldig. Das Urteil entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft.

Einer der Kämpfer nach Verletzung im Gefecht gelähmt

Die Verteidiger der Angeklagten hatten Freisprüche beantragt. Sie argumentierten, ihre Mandanten seien in der Vereinigung keine Mitglieder gewesen und hätten auch die Ziele der Gruppe nicht geteilt. Azad R. wurde in einem Gefecht verletzt und ist lebenslang gelähmt. Sein Freund T. pflegte ihn und flüchtete wohl über die Balkanroute gemeinsam mit ihm nach Deutschland, wo sie 2015 ankamen.

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2017 (dpa).