Gesetze für den Internethandel verletzt
Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führen nach Ansicht der Richter zu einem intransparenten Bestellvorgang. Informationen zu Inhalt und Preis der Ware sowie der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Zwar habe der Kunde bei der Installation der Bestellknopf-App entschieden, was er damit bestellt: Eine Kiste Heineken-Dosenbier für 21,36 Euro, Pommery-Champagner für 20,90 oder auch für 69,90 Euro eines von zwei Dutzend Produkten des Kondom-Herstellers Durex.
Klausel intransparent
"Bestellen sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsprodukt zur Neige geht. Sie erhalten ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebraucht ist", verspricht der Internethändler. Aber was genau verbarg sich gleich noch mal hinter dem Knopf mit dem Ariel-Logo? Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter: "Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis?", fragte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. "Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist." Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung auslöse.
Revision nicht zugelassen
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgericht München hatte Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das OLG an und ließ die Revision nicht zu. Dagegen werde Amazon Widerspruch einlegen, kündigte ein Unternehmenssprecher an. Einer der Amazon-Anwälte quittierte die Entscheidung, an seinen Kollegen gewandt, mit dem laut geflüsterten Ausruf: "Scheiße!" Jetzt müsse seine Frau Waschmittel wieder im Supermarkt kaufen, erklärte er dann den Richtern.
Anzahl der Nutzer unklar
Wie viele Kunden in Deutschland solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen, darüber hüllte sich Amazon auch im Prozess in Schweigen. Die Schweizerische Post hat WLAN-Knöpfe einige Monate lang mit tausend Kunden ausprobiert, das Ergebnis steht noch aus. Der Handelskonzern Valora lieferte testweise Energiedrinks per Knopfdruck und zeigte sich vom positiven Echo überrascht.
Handelsforscher sehen Buttons als Übergangslösung
Beim Institut für Handelsforschung (IFH) in Köln sieht man die Knöpfe eher als Übergangslösung, "um Kunden an automatisierte Bestellungen heranzuführen". Die Händler bekämen auch Kontrolle: "Wie viel bestelle ich, zu welchem Preis und wann?", sagte Eva Stüber vom IFH. Aber die Knöpfe dürften von Sprachsteuerungen wie Alexa oder Siri sowie von Smart-Home-Geräten wie automatisch nachbestellenden Kühlschränken ohnehin abgelöst werden.
Knapp die Hälfte des Online-Umsatzes in Deutschland
Amazon setzt im Eigenhandel und als Marktplatz in Deutschland annähernd 26 Milliarden Euro im Jahr um und macht damit knapp die Hälfte des Online-Umsatzes in Deutschland. Bei Lebensmitteln laufe aber nur 1% der Einkäufe übers Internet, sagte Stüber. Hier werde nun nachgezogen. Aber nicht mit dem Bestellknopf.