OLG geht von Werbevideo aus
Das Video wurde knapp 28.000 Mal angeklickt. Darin wurden surrealistische Motive des spanischen Künstlers Salvador Dalí (1904 bis 1989) mit Berliner Sehenswürdigkeiten kombiniert. Zu sehen waren beispielsweise ein kubistischer Engel am Fernsehturm, eine zerlaufende Uhr an der Gedächtniskirche, ein Schmetterling vor der Berliner Mauer und ein Torero neben dem Brandenburger Tor. Der Argumentation, es handle sich nicht um ein Werbevideo – sondern eine Hommage an Dalí, folgte das Gericht nicht. "Es handelt sich nicht um eine selbstlose Ehrung eines großen Künstlers." Auf der Homepage des Museums gab es einen Link zum Video.
Urheberrechtsverletzung bejaht
Insgesamt 13 Dalí-Motive waren nach Gerichtsangaben zu sehen, in sechs davon erkannte das OLG eine Urheberrechtsverletzung. Bei einem Schadenersatz von 30.000 Euro bedeute das 5.000 Euro pro Werk, also 1.250 Euro pro Werk und Jahr. Damit zahle das Museum rund 100 Euro im Monat für die Verwendung eines Dalí-Werkes. "Das erscheint uns sehr sehr günstig", sagte der Vorsitzende Richter und empfahl dem Museum, die Berufung zurückzunehmen und das Urteil des Landgerichtes zu akzeptieren.
Museumsgeschäftsführer zeigt kein Verständnis
Damit wird nämlich auch die Anschlussberufung der Stiftung, die mindestens 200.000 Euro gefordert hatte, hinfällig. Der Geschäftsführer des Museums, Carsten Kollmeier, folgte dem richterlichen Rat – allerdings zähneknirschend. "Pro Klick einen Euro – ein teurer Spaß", sagte er. Seinen Angaben zufolge ist es nicht das erste Mal, dass die Stiftung gegen sein Haus vorgeht. Insgesamt laufen seinen Angaben zufolge fünf Verfahren. "Wir können es nicht nachvollziehen", sagte er. "Wir versuchen, Gutes zu tun – und dann macht man uns das Leben so schwer."
Klägerin wählte München als Gerichtsstand
Das Museum "Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz" zeigt seit rund zehn Jahren mehr als 450 Dalí-Exponate aus privaten Sammlungen. Dass ein Münchener Gericht über das Video des Berliner Museums verhandelte, liegt daran, dass das Video bundesweit auf YouTube abrufbar war. Darum konnte sich die Stiftung als Klägerin einen Gerichtsstand aussuchen.