OLG München: FC Bayern darf weiterverkaufte Stadion-Tickets sperren

Der FC Bayern München darf Stadion-Tickets sperren, wenn Fußballfans diese auf einem Zweitmarkt gekauft haben. Das Oberlandesgericht München hat am 20.09.2018 die Berufung eines Tickethändlers gegen ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München I zurückgewiesen und damit seiner Unterlassungsklage gegen den FC Bayern nicht Recht gegeben.

Kläger hauptberuflich als Tickethändler tätig

Die Richter fällten ein Versäumnisurteil, weil der Kläger nicht zur Verhandlung erschienen war. Dieser verkauft hauptberuflich Fußballkarten zu einem höheren Preis weiter. Er ließ aber das Gericht wissen, an seiner Berufung festhalten zu wollen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel am OLG einlegen.

Klage gegen Ticketsperrung

Der Tickethändler hatte sich dagegen gewandt, dass der Fußballverein unter anderem das Ticket eines Käufers storniert und diesem den Zugang in die Allianz Arena verweigert hatte. Er fordert den FC Bayern auf, die von ihm weiterverkauften Tickets nicht weiter zu sperren und die Käufer in das Stadion zu lassen.

Händler hält FC-Bayern-AGB gegenüber seinen Kunden für nicht anwendbar

Er habe mit seinem Geschäftsmodell niemals direkt beim FC Bayern die Tickets gekauft, erklärte der Händler. Deswegen dürften die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Clubs festgeschriebenen Maßnahmen bei Weiterverkauf von Tickets, wie Zugangsverbot zum Stadion und Ticketsperre, bei seinen Kunden nicht zur Anwendung kommen. Die AGB seien nur für Fans gültig, die ihre Karten direkt beim FC Bayern und nicht auf dem Zweitmarkt kauften, so sein Argument. Diese hätten keinen Kaufvertrag mit dem Fußballverein. Für seine Kunden dürfe es daher keine Zugangssperre geben.

OLG München, Entscheidung vom 20.09.2018

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2018 (dpa).