OLG München: Bei Architektenwettbewerb für Konzerthaus in München bleibt Braunfels außen vor

Die Hoffnungen des Architekten Stephan Braunfels, doch noch am Wettbewerb für das neue Konzerthaus in München teilnehmen zu dürfen, haben sich zerschlagen. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts München hat Braunfels' Beschwerde am 10.08.2017 abgewiesen. Der Architekt hatte geklagt, weil ihn der Freistaat nicht für den prestigeträchtigen Wettbewerb berücksichtigt hatte. Er kritisiert unter anderem die Intransparenz und Anonymität des Verfahrens. Der Architekt verlangte, dass das ganze Verfahren aufgehoben und neu gestartet wird. Ohne Erfolg.

Braunfels moniert Bewertung seiner Objekte

Laut Gericht waren dem Architekten die Auswahlkriterien bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt und hätten schon zu diesem Zeitpunkt beanstandet werden müssen. Auch Braunfels' Antrag auf Neubewertung seiner drei Referenzobjekte wies das Gericht zurück. Braunfels ist der Meinung, dass seine Objekte – die Pinakothek der Moderne in München sowie in Berlin das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus – nicht ordnungsgemäß bewertet worden seien. Sie hatten in Bezug auf die Gestaltung jeweils 120 Punkte erhalten. Eines der Gebäude hätte jedoch mit 150 Punkten bewertet werden müssen, um Braunfels die Teilnahme zu sichern.

Vergabekammer hat Beurteilungsspielraum nicht überschritten

"Ich hätte mir nie vorstellen können, dass die Pinakothek nicht ausreichend sein könnte für die Teilnahme am Wettbewerb", sagte der Architekt bei der mündlichen Verhandlung im Juli 2017. Laut den Anwälten des Freistaats ist "alles korrekt gelaufen". Die Richter hatten zwar in der mündlichen Verhandlung Kritik am letzten Beschluss der Vergabekammer Südbayern geübt, da dieser "widersprüchlich" sei. So spreche die Kammer von "Defiziten" in der Bewertung, gebe aber dann trotzdem ihr Okay. Letztlich kam das Oberlandesgericht aber zu dem Ergebnis, dass der Freistaat Bayern seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten habe.

Jury kann nun aus eingereichten Entwürfen auswählen

Kunstminister Ludwig Spaenle (CSU) erklärte: "Mit dieser Entscheidung kann das Verfahren zum neuen Konzerthaus nun zügig weiterlaufen." Die Jury könne nun aus den eingereichten Entwürfen den besten aussuchen. Stephan Braunfels mutmaßte in der Verhandlung, dass ihn der Freistaat nicht haben wolle, weil er seit 15 Jahren mit ihm einen Honorarprozess wegen der Pinakothek der Moderne führe. "Ich kann mir gut vorstellen, dass die Oberste Baubehörde nicht mit einem Architekten bauen will, mit dem sie noch Honorarstreit hat."

OLG München, Beschluss vom 10.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2017 (dpa).