OLG München: Amazon darf nach Hersteller-Suchen auch Konkurrenzprodukte anzeigen

Amazon hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Suchfunktion auf seiner deutschen Webseite gewonnen. Wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen, darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen. Das Oberlandesgericht München hat eine Klage des Fahrradtaschenherstellers Ortlieb abgewiesen, wie das Gericht am 07.06.2019 mitteilte. Das mittelfränkische Unternehmen wollte durchsetzen, das bei Amazon-Suchen nach Ortlieb auch ausschließlich Ortlieb-Produkte angezeigt werden, nicht etwa auch vergleichbare Erzeugnisse anderer Hersteller.

Amazon-Sprecher begrüßt OLG-Urteil

Der Prozess betraf nur eines von mehreren ähnlich gelagerten Verfahren. "Wir waren immer davon überzeugt, dass unsere Suchergebnisse kundenfreundlich sind und im Einklang mit europäischem und deutschem Recht stehen", erklärte ein Amazon-Sprecher. "Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, die auf das positive Urteil des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte folgt, die ebenfalls zu unseren Gunsten entschieden haben."

BGH hatte Verfahren an OLG verwiesen

In der ersten Instanz 2015 vor dem Landgericht München hatte Ortlieb noch gewonnen. Anschließend war der Fall zum Bundesgerichtshof gewandert, der das Verfahren nach München zurückverwiesen hatte. Von Ortlieb gab es zunächst keine Reaktion auf das OLG-Urteil. Das mittelständische Unternehmen aus Heilsbronn in der Nähe von Ansbach warf Amazon die Verletzung von Marken- und Wettbewerbsrecht vor. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, das OLG veröffentlichte lediglich den Tenor der Entscheidung. Eine Niederlage Amazons hätte potenziell erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Online-Handel haben können.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2019 (dpa).