Teure Perspektive: Bildagentur muss für unlizenzierte Fotos des Kölner Doms zahlen

Dom-Fotos ohne Segen: Eine Bildagentur hat Bilder aus dem Kölner Wahrzeichen ohne Lizenz zur kommerziellen Nutzung angeboten. Dafür muss sie nach einem Urteil des OLG Köln nun 35.000 Euro Schadensersatz zahlen – auch an Künstler Gerhard Richter.

Das OLG Köln hat die Verurteilung einer Bildagentur zur Zahlung von Schadensersatz bestätigt, aber den Betrag niedriger angesetzt. Die Agentur hatte Fotografien aus dem Inneren des Kölner Doms kommerziell über ihre Bilddatenbank angeboten – ohne Genehmigung der Eigentümerin. Bereits in einem früheren Verfahren hatte das OLG Köln 2022 festgestellt, dass die Agentur die meisten der betroffenen Bilder nicht zur kommerziellen Nutzung anbieten durfte.

In dem jetzigen Verfahren, in dem es um den Schadensersatz ging, stellte das Gericht klar, dass die Agentur ihre Prüfpflichten verletzt habe – jedenfalls fahrlässig, weil sie die Rechtelage nicht oder nicht sorgfältig genug überprüft habe (Urteil vom 23.05.2025 – 6 U 61/24).

Maßgeblich für die Höhe des Schadensersatzes war eine fiktive Lizenzgebühr nach den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, so der Senat. Insgesamt geht es um 220 Aufnahmen. Ein Teil der Bilder zeigt das bekannte Fenster von Gerhard Richter im Dom. Auch ihm steht daher ein Schadensersatz in knapp fünfstelliger Höhe zu. Das LG Köln hatte im Mai 2024 noch etwa 100.000 Euro zugesprochen. Beide Seiten hatten dagegen Berufung eingelegt.

Nach Ansicht beider Instanzen kann sich die Bildagentur nicht darauf berufen, dass sie nur fremdes Bildmaterial weitergegeben habe. Sie habe sich die Verwertungsrechte von den Fotografen einräumen lassen, die Bilder mit einem Agenturzeichen versehen und kommerziell weitervermarktet. Für die rechtmäßige Lizenzierung sei sie selbst verantwortlich, erklärte das Gericht.

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2025 - 6 U 61/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 30. Mai 2025.

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