Verbraucherschützer scheitern mit Klage gegen DHL

Der Paketbote klingelt, aber es ist niemand daheim, also ab zum Nachbarn mit dem Paket. Ist das immer rechtens? Verbraucherschützer hatten Zweifel und zogen vor Gericht.

In einem Rechtsstreit mit der DHL über die Paketabgabe beim Nachbarn haben Verbraucherschützer den Kürzeren gezogen. Das OLG Hamm wies eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) als unbegründet ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG ließ die Revision zum BGH zu.

Die Verbraucherschützer hatten DHL ein zu lasches Vorgehen bei der sogenannten Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzwingen wollen. Die Firma nutze zu viel Spielraum, um das Paket bei einem Nachbarn abzugeben und nicht wieder mitnehmen zu müssen.

DHL hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Ersatzzustellung funktioniere seit langem in den allermeisten Fällen reibungslos und werde von vielen Kunden geschätzt. Man halte sich an gesetzliche Vorgaben, betonte eine DHL-Sprecherin. "Wir freuen uns, dass das OLG Hamm unserer Auffassung gefolgt ist." Viele Kundinnen und Kunden schätzten die Ersatzzustellung, weil die Paketübergabe meist schnell und bequem sei.

Richter gibt Verbraucherschützern eine Abfuhr

Das OLG gab DHL recht: Eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei in der AGB-Klausel von DHL nicht zu erkennen (Urteil vom 05.02.2026 – I-13 UKl 9/25). In der mündlichen Verhandlung bemängelte der Vorsitzende Richter, dass die Verbraucherschützer keinen Vorschlag für eine bessere Klausel gemacht hätten. Er stellte die Frage, wie eine alltagstaugliche Formulierung aussehen könne, die den Ansprüchen der Kunden genüge. In einem Hochhaus mit Hunderten Nachbarn sehe es anders aus als auf dem Land, wo Nachbarn weiter entfernt wohnten.

Jede Sekunde zählt bei der Paketzustellung

Deutschlands Paketbranche boomt, weil die Menschen viel mehr im Internet bestellen als früher. Bei der Zustellung steht der Paketbote unter Zeitdruck – jede Sekunde zählt. Er nimmt ein Paket in der Regel nur ungern wieder mit; die schnelle direkte Zustellung oder die Ablage vor der Haustür sind ihm am liebsten.

Für letzteres ist allerdings eine vorherige Zustimmung des Adressaten nötig. Liegt sie nicht vor, kann der Paketbote über die Ersatzzustellung beim Nachbarn klopfen. Dort kann er das Paket abgeben, "sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind", wie es in den DHL-AGB heißt.

Darüber wird der Adressat per Zettel oder E-Mail "unverzüglich" benachrichtigt. Wer nicht möchte, dass seine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, muss dies DHL mitteilen. Solange das nicht geschehen ist, darf DHL das Paket bei der Nachbarin abgeben. Aus Sicht des OLG Hamm sind diese Formulierungen nicht zu beanstanden. Die DHL-Sprecherin wies darauf hin, dass Kundinnen und Kunden ihr Nein zur Ersatzzustellung im DHL-Kundenkonto vermerken können.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. Februar 2026 (dpa).

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