Terror mit dem Gehstock: Prozess nach Angriff auf Fußballfans beginnt

Mit einem präpariertem Gehstock und einer vorgetäuschten Behinderung soll ein IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun begann in Düsseldorf der Prozess, der Angeklagte war geständig.

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag auf feiernde Fußballfans in Bielefeld startete an diesem Montag in Düsseldorf der Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen Attentäter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hält den 36-jährigen Syrer für einen IS-Terroristen und den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag.

Der Prozess startete im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer OLG. Vier Fans waren bei dem Angriff mit einem präparierten Gehstock lebensgefährlich verletzt worden. Der zur Tatzeit 35-Jährige soll sie am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar angegriffen haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Nach der Tat konnte der Angreifer flüchten.

Festnahme bei Düsseldorf

Doch schon einen Tag später, am Abend des 19. Mai, wurde der Verdächtige in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, weil sich die Hinweise verdichtet hatten, dass es sich bei dem Messerangriff um einen Terroranschlag gehandelt haben dürfte.

Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Er folge einer "islamistisch-dschihadistischen Ideologie". Der Verdächtige habe sich spätestens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und für ihn unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet, hieß es.

Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad ("Heiliger Krieg") für den IS "möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten".

M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war er über die Türkei nach Europa eingereist. Im Dezember 2023 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.

Präparierter Gehstock

Seinen Opfern soll er sich möglichst unauffällig genähert haben. "Dabei ging er in gebückter Haltung und stützte sich auf seinen präparierten Gehstock, um seine Hilfsbedürftigkeit vorzutäuschen", heißt es in einem Beschluss des BGH in Karlsruhe, mit dem die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde. Dann habe der Syrer mit dem Ausruf "Allahu Akbar" auf seine Opfer eingestochen – in Tötungsabsicht. Doch alle Opfer überlebten.

Das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, soll der Angeklagte einige Tage zuvor ausgekundschaftet haben. Dass die Messerattacke als islamistischer Anschlag des IS verübt wurde, ergebe sich aus seinem Geständnis, den Ergebnissen der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und seinem für den IS bestimmten Bekennervideo, hielt der BGH fest. Das Bekennervideo sei zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen.

Geständnis am ersten Verhandlungstag

Der mutmaßliche Attentäter hat den Terroranschlag am ersten Verhandlungstag gestanden*. Er habe die Tötung von Ungläubigen als Teil des Dschihads (Heiliger Krieg) und damit als gerechtfertigt angesehen, sagte der psychiatrische Sachverständige, der sieben Stunden lang mit dem Angeklagten gesprochen hatte.

Inzwischen bereue der 36-Jährige die vor zehn Monaten verübte Tat und glaube, zur Tatzeit depressiv gewesen zu sein. Er habe sich in Deutschland einsam und ausgegrenzt gefühlt. Weil er keinen Pass gehabt habe, habe er aber nicht ausreisen können.

Fünf Monate vor der Tat habe er begonnen, Videos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu konsumieren. Er habe auch auf ihn einen depressiven Eindruck gemacht, sagte der Psychiater. An einem Deradikalisierungsprogramm habe er aber nicht teilnehmen wollen. Er wolle an seinen Werten festhalten.

Die Zerstörung Syriens rächen

Er habe geglaubt, dass westliche Regierungen für die Zerstörung Syriens verantwortlich seien und sich für diese Ungerechtigkeit rächen wollen. Zehn Tage vorher habe er sich zur Tat entschieden und zwei Tage vorher die Messer gekauft.

Die Bundesanwaltschaft hält den 36-Jährigen für einen IS-Terroristen und den Angriff für einen islamistisch motivierten Terroranschlag. "Er wollte möglichst viele Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft töten." Der Angeklagte sei in Syrien ideologisch und militärisch geschult worden, habe dort bis zu einer Verletzung für den Islamischen Staat auch an Kampfeinsätzen teilgenommen. Er habe sich bereits 2015 dem IS angeschlossen.

"Er plante die Tat, er bekannte sich vor der Tat in einem Video zum IS und wollte über Mittelsmänner die Veröffentlichung seines Bekennervideos durch den IS erreichen", sagte Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus. Die Tat stehe in einer Reihe ähnlicher Taten, allerdings: "Der Angeklagte ist der erste Täter, der bereits in Syrien für den IS gekämpft hat und deshalb nicht in Deutschland radikalisiert werden musste."

Gegenüber dem Psychiater hatte der Syrer eingeräumt, für den IS als Immobilienvermittler gearbeitet zu haben, aber nicht als Kämpfer. Zudem bestritt er, ein Bekennervideo aufgenommen zu haben. Er habe in Syrien lediglich drei Jahre lang die Schule besucht und sei dort Vater zweier Töchter und eines Sohnes geworden.

Verteidigt wird der Mann von Lutz Klose und Jan Gruner. Man werde an der sachlichen Aufklärung des Tathergangs mitwirken, kündigten die Anwälte an. Es werde darum gehen, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das OLG hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt.

(* nach Ende des Prozesstages umfangreich mit Informationen aus der Verhandlung ergänzt, 02.03.2026, 16:05h, jvh)

Redaktion beck-aktuell, bw, 2. März 2026 (dpa).

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