Vorwurf: Unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher
Das Bundeskartellamt hatte 2014 elf Unternehmen, einem Verband und Managern aus der Bierbranche Bußgeldbescheide über insgesamt 338 Millionen zugestellt. Der Vorwurf: Unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier. Der größte Teil der Bußgeldbescheide – 222 Millionen Euro – entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland. Carlsberg hatte vor dem OLG gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter Widerspruch eingelegt.
Nur Versuch von Preisabsprachen im März 2007 erwiesen
Der Gerichtssprecher betonte, aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung sei der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass den Betroffenen nur der Versuch von Preisabsprachen im März 2007 vorgeworfen werden könne. Danach seien keine kartellrechtlichen Abstimmungen mehr nachweisbar. Deshalb sei hier schon 2017 die absolute Verjährung eingetreten und das Verfahren habe eingestellt werden müssen.
Radeberger hatte seinen Einspruch vor Prozessstart zurückgenommen
Auch Radeberger hatte ursprünglich Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt, diesen jedoch kurz vor Prozessstart wegen der mit dem Verfahren verbundenen finanziellen Risiken zurückgezogen. Tatsächlich hätte das Verfahren auch für Carlsberg bei einer Niederlage sehr teuer werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt für die Brauerei eine Vervierfachung des Bußgeldes auf 250 Millionen Euro gefordert.