Antifa-Prozess: Digitale Skelette könnten beim Identifizieren der Täter helfen

Im Prozess wegen versuchten Mordes gegen sechs Antifa-Aktivisten hat das OLG Düsseldorf digitales Neuland betreten. Es muss entscheiden, ob es ein Gutachten aus der digitalen Forensik als Beweismittel zulässt und verwertet.

Der Gutachter Professor Dirk Labudde (Hochschule Mittweida) hat mit seinem Team im Auftrag der Ermittler einzelne Angeklagte vermessen und digitale Skelette von ihnen erstellt. Ein Abgleich mit Tatort-Videos von Überfällen in Erfurt soll nun klären, ob es sich bei den Angeklagten um die maskierten Täter handelt. Dabei wird das digitale Skelett über die Aufnahmen vom Täter gelegt.

Fragen an den Gutachter

Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Skelett eines Menschen einmalig ist. Labudde schränkte die Aussagefähigkeit der neuen Methode ein: Man könne sagen, ob Personen als Täter infrage kommen oder sie ausschließen. Eine eindeutige Identifizierung wie bei DNA-Spuren oder Fingerabdrücken sei derzeit nicht möglich.

Es handele sich um Schwellenwerte, sagte er. Je größer die Abweichungen des digitalen Skeletts von den Tatortaufnahmen, desto unwahrscheinlicher sei die Täterschaft. Der Gutachter musste sich kritischen Fragen zu etwaigen Messungenauigkeiten stellen.

Fünf junge Frauen und ein Mann vor Gericht

In dem Prozess stehen fünf junge Frauen und ein Mann vor Gericht – wegen Überfällen auf Rechtsextremisten und einen Thor-Steinar-Laden in Erfurt und Budapest. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten versuchten Mord vor. Sie hätten mehrere Opfer lebensgefährlich verletzt, als sie mit Schlagstock und Hammer auf sie einschlugen. Ihren Tod hätten sie damit in Kauf genommen.

Den Angeklagten wird außerdem die Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten aus Jena und Leipzig sind 22 bis 25 Jahre alt und sollen Mitglieder der Antifa-Ost sein. Der Generalbundesanwalt stuft die Antifa-Ost als militante, linksextreme Vereinigung ein. Die US-Regierung hat die Gruppe sogar als terroristische Vereinigung eingestuft.

Redaktion beck-aktuell, js, 28. Januar 2026 (dpa).

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