OLG Düsseldorf: Nahe Abfallcontainer werten gehobene Eigentumswohnung nicht ab

Eine in einer Stadt (hier: Düsseldorf) liegende Eigentumswohnung verliert nicht dadurch an Wert, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Altglas- und Altpapiercontaineranlage errichtet wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.01.2020 gilt dies auch dann, wenn die Wohnung in einem besseren Wohnviertel mit gehobenen Quadratmeterpreisen liegt. Eine gegen den Wohnungsverkäufer gerichtete Schadenersatzklage eines Ehepaares war damit auch in zweiter Instanz erfolglos (Az.: I-21 U 46/19, BeckRS 2020, 680).

Wohnungskäufer fühlen sich wegen Errichtung einer Containerlage "betrogen"

Die Eheleute hatten 2015 eine rund 140 Quadratmeter große Vierzimmerwohnung im zweiten Obergeschoss in Düsseldorf für rund 550.000 Euro von einem Bauträger gekauft. Die Wohnung liegt in einem größeren Neubaugebiet, in dem insgesamt rund 1.800 Wohnungen entstehen sollen. Auf der Straßenseite gegenüber der Wohnung errichtete die Stadt Düsseldorf eine Containeranlage für Altglas und Altpapier. Dass dies geschehen würde, wussten die Eheleute bei Kaufabschluss nicht. Sie fühlen sich deshalb vom Bauträger arglistig getäuscht. Ihre Wohnung sei wegen der optischen Beeinträchtigungen und Lärm- und Geruchsbelästigungen, die von der Containeranlage ausgingen, rund 30.000 Euro weniger wert.

OLG: Ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung als zum urbanen Leben gehörend hinzunehmen

Ihre auf Zahlung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000 Euro gerichtete Klage blieb auch in zweiter Instanz ohne Erfolg. Die ökologisch sinnvolle Abfallentsorgung gehöre zum urbanen Leben, für das die Eheleute sich mit der Standortwahl ihrer Eigentumswohnung entschieden hätten, hebt das OLG hervor. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen seien unvermeidbar und hinzunehmen. Aus der Höhe des von den Eheleuten gezahlten Kaufpreises ergebe sich kein anderer Maßstab: Auch in Wohnvierteln mit gehobenen Quadratmeterpreisen müsse die Abfallentsorgung sichergestellt sein. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020 - I-21 U 46/19

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2020.