Der Syrer habe sich dem IS angeschlossen, nachdem die Terrororganisation 2014 seinen Heimatort im Osten Syriens erobert hatte, teilte das OLG mit (Urteil vom 01.10.2025 - III-6 St 5/24). Bis 2016 habe er für den IS Immobilien ausgekundschaftet, bei der Beschlagnahmung von Häusern mitgewirkt und andere IS-Mitglieder logistisch unterstützt.
Von weiteren Anklagevorwürfen, darunter Beihilfe zum Völkermord, sprach ihn das Gericht frei, weil sich diese nicht belegen ließen. So habe sich auch seine Beteiligung an der sexuellen Ausbeutung jesidischer Frauen nicht bestätigt. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass sich der 49-Jährige bereits vor zehn Jahren freiwillig vom IS gelöst habe. Im Oktober 2021 sei er als Flüchtling über die Türkei und die Balkanroute nach Deutschland gelangt. Bis zu seiner Festnahme wohnte er in Moers.
Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt können Revision beim BGH einlegen. Der Prozess hatte Mitte März begonnen.


