Im Juli 2019 reichte die Piratenpartei Hessen eine Verfassungsbeschwerde gegen den "Hessentrojaner" ein – eine Schadsoftware, mit der die Polizei Daten auf mobilen Endgeräten oder PCs mitzeichnen kann. In Österreich plante die türkis-blaue Regierung Ähnliches im Rahmen ihres "Sicherheitspakets". Am 11.12.2019 hat nun das österreichische Verfassungsgericht einen Großteil dieser Gesetzesmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt – darunter auch den Bundestrojaner.
Piraten-Beschwerdeführer: Sicherheitspolitik muss Privatsphäre achten
"Ich freue mich sehr, dass in unserem Nachbarland das Verfassungsgericht den Bundestrojaner verbietet", sagt der politische Geschäftsführer der Piraten Hessen, Matthias Pfützner. "In Deutschland haben wir ebenso entsprechende Verfahren eingereicht. Sie sollen nicht nur bei uns zu den gleichen Ergebnissen führen, sondern europaweit Auswirkungen haben." "Die Sicherheitspolitik muss die Privatsphäre achten", ergänzt Gregory Engels, einer der Beschwerdeführer der "Piraten" Hessen. "In ihr darf es nicht nur um das gehen, was technisch möglich, sondern, was anständig ist. Ein Trojaner ist es nicht."
Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2019 (dpa).
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Kipker, Vom Staatstrojaner zum staatseigenen Bundestrojaner, ZRP 2016, 88
VG Wiesbaden, Einsicht in den Vertrag über den Bundestrojaner, BeckRS 2016, 41206
BKA, Bundestrojaner im Herbst einsatzbereit, ZD-Aktuell 2015, 04646
Popp, Die "Staatstrojaner"-Affäre: (Auch) ein Thema für den Datenschutz - Kurzer Überblick aus strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Sicht, ZD 2012, 51
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