Österreich: Glücksspielkonzern muss Spielsüchtigem 2,5 Millionen Euro zahlen

Ein österreichischer Glücksspielkonzern muss einem Spieler rund 2 Millionen Euro zurückerstatten zuzüglich 500.000 Euro Zinsen, da dieser wegen seiner Spielsucht nur partiell geschäftsfähig gewesen sein soll. Dies hat das Landgericht Wiener Neustadt mit Urteil vom 23.10.2018 entschieden (Az.: 55 Cg 39/15a-61).

Kläger war durch Spielsucht in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt

Der Kläger hatte in Wien von 2002 bis 2012 rund zwei Millionen Euro an Automaten verspielt. Einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen-Gutachten zufolge konnte der Mann seinem exzessiven Spieldrang nicht widerstehen. In Bezug auf das Glücksspielverhalten liege eine nur partielle Geschäftsfähigkeit vor. Daher besteht laut Urteil ein Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze.

Konzern verstieß zudem gegen das Glücksspielgesetz

Obendrein ging das Gericht von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz aus. Die vom Kläger ausgeübten “Würfelspiele, “Actiongames“ und “Gambeln“ würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes. Der Konzern müsse die zwei Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen. Das Unternehmen legte gegen das Urteil Berufung ein.

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2018 (dpa).