Foto mit Tätowierung war in sozialen Netzwerken zu sehen
Insbesondere konnte der Staatsanwaltschaft zufolge die Angabe des Beschuldigten, wonach die Tätowierungen keinen nationalsozialistischen Hintergrund hätten, sondern vielmehr auf nordischer und griechischer Mythologie basieren, nicht widerlegt werden. Im Juni 2019 war ein Foto in sozialen Netzwerken aufgetaucht, auf dem der entblößte Oberkörper des Rechtsreferendars am Landgericht Chemnitz zu sehen war - darauf sollen Tätowierungen von Hakenkreuzen zu sehen sein.
Ausbildendes OLG will Fall nun neu bewerten
Der Präsident des OLG Dresden, zuständig für die Ausbildung der Rechtsreferendare, hatte daraufhin Anzeige erstattet. Weil das Foto in Österreich bei einer Kampfsportveranstaltung in Gmunden (Oberösterreich) entstanden sein soll, übernahm die Staatsanwaltschaft Wels im August 2019 die Ermittlungen. Nachdem das Verfahren nun eingestellt wurde, werde der Fall vom OLG noch einmal neu bewertet, sagte die Gerichtssprecherin Gesine Tews am 13.01.2020.
Früheres Strafverfahren läuft noch
Die Sprecherin verwies außerdem darauf, dass ein Strafverfahren noch läuft: Weil er sich im Januar 2016 mit Hooligans und Neonazis an Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt haben soll, wurde der 27-Jährige Rechtsreferendar vom Amtsgericht Leipzig wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Im November 2019 bestätigte das Landgericht Leipzig das Urteil. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Rechtsreferendar legte Revision ein.