Sozialgerichtspräsident befürchtet Klagewelle wegen Corona

Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Martin Löns, befürchtet eine Welle von Sozialrechtsklagen wegen der Corona-Pandemie. In der akuten Krise seien Leistungen der Grundsicherung vor allem für Selbstständige und Kurzarbeitergeld vielfach in vereinfachten Verfahren ausgezahlt worden. Bei einer gründlichen nachträglichen Prüfung könne es zu zahlreichen Streitigkeiten kommen, sagte Löns am Freitag in Essen.

Verfahren auch zu Corona-Folgen erwartet

Außerdem sei mit einer Vielzahl von Verfahren zu Langzeitfolgen und möglichen Dauerschäden von Covid-19 zu rechnen, die die Gerichte voraussichtlich im kommenden Jahr beschäftigen würden. Schon jetzt seien die Bestände an offenen Verfahren an den NRW-Sozialgerichten mit über 100.000 "besorgniserregend hoch", sagte Löns. Die Verfahrenszeiten hätten sich an den acht Sozialgerichten des Landes durchschnittlich um einen Monat auf 13,6 Monate verlängert. Auf eine Entscheidung im Berufungsverfahren mussten Kläger wie im Vorjahr im Schnitt 14,9 Monate warten. NRW hat mit gut 1.000 Beschäftigten die größte Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland.

Starke Belastung durch Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen

Löns beklagte eine starke Belastung der Sozialgerichte durch Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Hier hätten sich "zigtausend" Fälle angehäuft. Immer wieder werde darüber gestritten, ob Patienten zu lang im Krankenhaus waren oder Abrechnungsschlüssel berechtigt seien. Löns konstatierte eine "Verhärtung und Sprachlosigkeit" zwischen den Parteien. Die Folge seien zahlreiche Prozesse, die bundesweit "hunderte von Millionen Euro" kosteten – zu Lasten der Beitragszahler. Der Sozialrechtler plädiert für vorgerichtliche Schiedsverfahren und eine entsprechende Änderung des Bundesrechts.

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2021 (dpa).