NRV begrüßt Verzicht auf politisches Weisungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Die Neue Richter*innenvereinigung lobt den Verzicht auf das politische Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das dürfe aber nur ein Anfang sein.

Die Justizministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (Linke), hatte per Erlass ihr politisches Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften außer Kraft gesetzt. Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) begrüßte diese Maßnahme am Dienstag in einer Pressemittelung als "mutigen Schritt". "Eine tatsächlich unabhängige Staatsanwaltschaft würdigt ihre Stellung als Teil der rechtsprechenden Gewalt und ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer selbstverwalteten Justiz" schreibt der richterliche Interessenverband.

Durch den Erlass seien die "objektivsten Behörden von Mecklenburg-Vorpommern" nicht nur unabhängiger geworden, sondern sie könnten nun auch nach den Kriterien des EuGH als Justizbehörden betrachtet werden, heißt es in der Mitteilung. Darüber hinaus stelle der Verzicht auf das Weisungsrecht einen wichtigen Schritt hin zu einer Modernisierung eines veralteten Verständnisses der demokratischen Legitimation der Staatsanwaltschaften dar.

"Externes Weisungsrecht wirkt wie ein Fremdkörper"

Zwar seien die Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive; dennoch herrsche Einigkeit darüber, dass sie als unabdingbarer Bestandteil der deutschen Justizlandschaft ein Alleinstellungsmerkmal hätten. Die Strafverfolgung sei eben keine Verwaltungstätigkeit im klassischen Sinne, weshalb ein externes Weisungsrecht außerhalb der Behördenstruktur der Staatsanwaltschaft wie ein Fremdkörper wirke. Es sei juristischen Laien nicht zu vermitteln, so die NRV, dass im Zweifel Nicht-Juristen darüber entschieden, wie das Strafrecht angewendet werde.

Schon seit Jahren sei deshalb keine ministerielle Weisung mehr aus dem Justizministerium erfolgt. Der Verzicht auf das Weisungsrecht sei da nur folgerichtig. Jedoch müsse man beachten, dass mit dem Erlass bisher nur ein ministeriales Unterlassungsversprechen geleistet worden sei. "Ein solches Versprechen hat ohne Ambitionen einer entsprechenden Gesetzesänderung für eine nachhaltige Verbesserung der staatsanwaltlichen Unabhängigkeit nur bedingt Gewicht." Die NRV bekundete daher den Wunsch, dass Mecklenburg-Vorpommern das externe Weisungsrecht auch auf die bundespolitische Agenda setze und auf eine Änderung des GVG dränge.

Der Hauptkritikpunkt, die Abschaffung des Weisungsrechts führe zu einem "ministerialfreien Raum", also einem kontrollfreien, dem Demokratieprinzip widersprechenden Exekutivorgan, sei angesichts der Sonderstellung der Strafverfolgungsbehörden in der Strafjustiz nicht überzeugend.

Die NRV betont in ihrer Pressemitteilung, dass in Zeiten, in denen verfassungshütende Institutionen zunehmend von politischen Extremen unter Druck gerieten, das Thema Resilienz in der Strafverfolgung nicht hoch genug gehängt und ihre Stärkung nicht genug gefördert werden könne. Der Verzicht auf ein Weisungsrecht sei vielmehr als demokratiestärkend zu werten.

Redaktion beck-aktuell, kw, 6. Januar 2026.

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