FDP und CDU/CSU im Bundestag lassen den Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen. Sie reichen am 06.05.2020 in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen die Maßnahme ein, die den starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt dämpfen soll. "Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten". Das Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers.
"Wirtschaftlich katastrophale Folgen"
"Insbesondere weil der Berliner Mietendeckel wirtschaftlich katastrophale Folgen nach sich zieht, sehen wir uns ganz besonders in der Pflicht, ihn vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen." Viele Vermieter seien Privatpersonen, die durch eine Immobilie fürs Alter vorsorgen wollten. Ihre bisherige Kalkulation werde nun gefährdet. "Diese rechtswidrige Zumutung wollen wir beseitigen", sagte Buschmann.
Steigerung erst ab 2021
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar 2020 in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3% jährlich steigen.
Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Schneider/Franke, Sperrt die bundesgesetzliche Mietpreisbremse landesgesetzliche Mietendeckel?, DÖV 2020, 415
Selk, Von der Gesetzgebungskunst unserer Zeit: Einfachrechtliche Ungereimtheiten im Berliner "Mietendeckel", NZM 2020, 342
BVerfG, Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich des Berliner "Mietendeckels", BeckRS 2020, 6232
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Berlin, BVerfG soll über Berliner Mietendeckel entscheiden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.03.2020, becklink 2015717
BVerfG, Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.03.2020, becklink 2015704
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