Vollverschleierte Schülerin war Auslöser für gesetzliches Verbot
Hintergrund ist der Fall einer aus religiösen Gründen vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück, die sich weigerte, ihren Nikab abzulegen. Der Fall hatte in der Landespolitik intensive Debatten ausgelöst. Die junge Frau hat mittlerweile ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen.
Grenze für religiös motivierte Kleidung in Schulen
Im Gesetz heißt es nun, Schüler dürften mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung nicht die Kommunikation im Schulleben erschweren. Eine aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine Erschwerung sein. "Die Vorschrift markiert eine eindeutige Grenzlinie für religiös motivierte Kleidung in der Schule“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD). Zur praktischen Umsetzung des Verbots will die Landesschulbehörde noch Begleitmaterialien für die Schulen herausgeben.