Niedersachsen verbietet Vollverschleierung an Schulen

Das Tragen einer Vollverschleierung ist an den Schulen in Niedersachsen künftig verboten. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes hat der Landtag in Hannover am 16.08.2017 einstimmig beschlossen.

Vollverschleierte Schülerin war Auslöser für gesetzliches Verbot

Hintergrund ist der Fall einer aus religiösen Gründen vollverschleierten Schülerin aus Belm bei Osnabrück, die sich weigerte, ihren Nikab abzulegen. Der Fall hatte in der Landespolitik intensive Debatten ausgelöst. Die junge Frau hat mittlerweile ihren Abschluss gemacht und die Schule verlassen.

Grenze für religiös motivierte Kleidung in Schulen

Im Gesetz heißt es nun, Schüler dürften mit ihrem Verhalten oder ihrer Kleidung nicht die Kommunikation im Schulleben erschweren. Eine aus religiösen Gründen getragene Vollverschleierung könne eine Erschwerung sein. "Die Vorschrift markiert eine eindeutige Grenzlinie für religiös motivierte Kleidung in der Schule“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD). Zur praktischen Umsetzung des Verbots will die Landesschulbehörde noch Begleitmaterialien für die Schulen herausgeben.

Redaktion beck-aktuell, 17. August 2017 (dpa).