Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Niedersachsens Regierung in den Landtag einbringen. Kernpunkt: Prüflinge sollen ihre Aufsichtsarbeiten in den beiden juristischen Staatsexamen zukünftig auch elektronisch verfassen können. Das soll den Prüfungsablauf für die Kandidaten und Kandidatinnen sowie die Prüfungsämter erleichtern.
Außerdem soll das verpflichtende Gerichtspraktikum künftig auch bei Landgerichten, Fachgerichten, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften erbracht werden können. Weiter soll die Zulassung zur Pflichtfachprüfung flexibilisiert werden: Studierende sollen sogenannte Schlüsselqualifikationen wie etwa Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik oder Streitschlichtung auch in anderen Studiengängen erwerben können.
Das Schwerpunktbereichsstudium soll von 16 auf das bundesweit übliche Maß von zwölf Wochenstunden reduziert werden.
"Speyerer Semester" soll besser zu integrieren sein
Im Referendariat plant die Landesregierung eine Stärkung des sogenannten Speyerer Semesters an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Dieses Semester soll künftig flexibler in die Ausbildung integriert werden. Es soll möglich sein, es auch in der vierten Pflichtstation des juristischen Vorbereitungsdienstes, der sogenannten Anwaltsstation, zu absolvieren.
Zusätzlich will die Landesregierung die Wahlbereiche erweitern. Sie sollen künftig auch die Bereiche Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeitsrecht sowie Sozialrecht umfassen.
Auch in Sachen Korrektur soll sich etwas verändern. Zur Effizienzsteigerung im Korrekturverfahren soll bei Abweichungen zwischen Erst-und Zweitkorrektur von bis zu drei Punkten künftig der arithmetische Mittelwert gebildet werden. Dies sei "ein einfaches, gerechtes und transparentes Verfahren."


