Neunte GWB-Novelle tritt in Kraft

Am 09.06.2017 ist die neunte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Mit der Novelle soll das Wettbewerbsrecht an die Digitalisierung der Märkte angepasst werden.

Ausweitung der Fusionskontrolle

Ab jetzt könnten Übernahmen von über 400 Millionen Euro geprüft werden – unabhängig von Umsatzzahlen, so das Ministerium. Neben dem Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten könne das Bundeskartellamt in Zukunft auch Phänomene wie Netzwerk- und Skaleneffekte berücksichtigen, wenn es die Marktbeherrschung von Unternehmen prüft.

Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz

Die 9. GWB-Novelle schließe darüber hinaus bestehende Rechtslücken, die die Verantwortlichkeit von Muttergesellschaften und Rechtsnachfolgern für Kartellverstöße von Tochtergesellschaften beziehungsweise erworbenen Unternehmen betreffen. Damit werde verhindert, dass sich Unternehmen künftig Geldbußen in Millionenhöhe entziehen können, indem sie nachträglich umstrukturieren oder Vermögen verschieben. Gleichzeitig setze die GWB-Novelle die EU-Richtlinie zum Kartellschadensersatz in deutsches Recht um.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2017.