Neues Gesetz zur Organspende passiert Bundesrat

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, soll die Spendenbereitschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat das vom Bundestag dafür beschlossene Gesetz am 14.02.2020 gebilligt. Bürger sollen danach künftig regelmäßig – beispielsweise bei Ämtern – nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden. Daran, dass Organspenden in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind, ändere sich durch den Gesetzesbeschluss nichts, betonte der Bundesrat. Im parlamentarischen Verfahren nicht durchsetzen konnte sich die sogenannte "doppelte Widerspruchslösung" von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD). Hiernach wäre künftig jeder Spender gewesen, es sei denn, er hätte aktiv widersprochen.

Hinweis von Hausärzten

Die Ausweisstellen von Bund und Ländern werden künftig angehalten, ihre Kunden bei der Beantragung, Verlängerung oder Abholung von Personalausweisen, Pässen oder eID-Karten darauf hinzuweisen, dass sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben können, und ihnen Informationsmaterial auszuhändigen. Zugleich müssen die Ausweisstellen nach der Neuregelung sicherstellen, dass eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende vor Ort auch möglich ist. Hausärzte sollen ihre Patienten ebenfalls regelmäßig darauf hinweisen, dass sie sich für eine Organspende entscheiden können.

Bundesweites Online-Register geplant

Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden. Krankenhäuser erhalten nach dem neuen Gesetz hierauf Zugriff. Damit werde ein Überblick über potentielle Organspenden geschaffen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrats. Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr später soll es in Kraft treten.

Entschließung: Bundesrat fordert Ausnahmen für Ausländerbehörden

In einer begleitenden Entschließung wendet sich der Bundesrat gegen die Pflicht der Ausländerbehörden, Personen bei der Beantragung von Passersatzpapieren über die Möglichkeit einer Organspende zu informieren. Das System der Organspende sei Ausländerinnen und Ausländern vielfach fremd, erläutert er. Betroffene könnten deshalb fälschlicherweise denken, dass die Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge mit der Bereitschaft zur Organspende verknüpft sei. Dieser Eindruck müsse unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung solle die Informationspflicht der Ausländerbehörden deshalb wieder aufheben. Außerdem bittet der Bundesrat um eine Einschätzung der Kosten, die den Länder dadurch entstehen, dass die zuständigen Stellen die Vor-Ort-Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sicherstellen müssen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020.