Neue Verwertungsgesellschaft stärkt Urheberrechtsschutz für Games

Vom Screenshot bis zum Lets-Play-Video: Inhalte aus Games werden auf vielfältige Art und Weise öffentlich genutzt. Eine neue Verwertungsgesellschaft hilft nun den Herstellern von Videospielen bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche.

Mit einem Bescheid vom 9. September 2025 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt.

Die neue Verwertungsgesellschaft habe den Zweck, vom Gesetz eingeräumte Vergütungsansprüche der Hersteller von Computerspielen geltend zu machen, teilte das DPMA mit. Solche Vergütungsansprüche könnten dann bestehen, wenn Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen für private Zwecke angefertigt würden. Ohne eine Verwertungsgesellschaft sei es den Herstellern der Computerspiele nicht möglich diese Ansprüche geltend zu machen. Die VHG unterstütze die Kreativen in der Games-Branche also dabei Forderungen geltend zu machen und entsprechende Zahlungen zu erhalten.

Verwertungsgesellschaften sind privatrechtlich organisierte Vereinigungen von Urhebern, Verlegern und Inhabern von Leistungsschutzrechten, die dabei unterstützten, das Recht am geistigen Eigentum durchzusetzen. Wie alle 14 deutschen Verwertungsgesellschaften trete die VHG als Treuhänderin auf, so das DPMA weiter. Dabei biete sie ihre Dienste Entwicklungsstudios und Publishern von Computer- und Videospielen an. Sie trete dann für alle Mitglieder an die Hersteller von Geräten und Speichermedien heran, gegen die die Vergütungsansprüche aus dem Urheberrechtsgesetz gerichtet seien.

Auch nach der Erteilung der Erlaubnis für den Geschäftsbetrieb bleibt das DPMA weiter involviert. Nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz übt sie die Aufsicht über die neu gegründete Verwertungsgesellschaft aus.

Redaktion beck-aktuell, kw, 25. September 2025.

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