Neue einheitliche Aufsicht für Finanzanlagenvermittler auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat am 11.03.2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit. Derzeit wird die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Mit dem neuen Gesetz soll die Aufsicht ab dem 01.01.2021 schrittweise übertragen werden. Ziel sei eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht und die Stärkung des Anlegerschutzes, o das BMF.

Vorschriften werden ins Wertpapierhandelsgesetz überführt

Mit dem Gesetzentwurf würden die bisher geltenden Vorschriften in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgehoben und inhaltlich weitgehend unverändert in das Wertpapierhandelsgesetz überführt, so das Bundesfinanzministerium. Erlaubnisse, die nach Gewerbeordnung bereits bestehen, sollen grundsätzlich weitergelten, vorbehaltlich eines Überprüfungsverfahrens (Nachweisverfahren) durch die BaFin. Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie die Prüfung der Einhaltung der Pflichten sollen so ausgestaltet werden, dass ein kostenschonendes Verfahren durch Risikoorientierung und weitgehende Digitalisierung gewährleistet ist. Durch Übergangsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf bestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden und der BaFin, soll ein möglichst reibungsloser Ablauf der Aufsichtsübertragung sichergestellt werden. Die bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten sollen laut Koalitionsvertrag dazu verwendet werden, die Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich zu stärken.

Staatssekretär im BMF: Qualität und Effektivität der Aufsicht wird insgesamt gesteigert

"Im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages schaffen wir eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht, die auch der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird", betonte Staatssekretär im BMF Jörg Kukies. Dadurch, dass die Aufsichtsaufgaben bei der BaFin gebündelt würden, werde die Qualität und Effektivität der Aufsicht insgesamt gesteigert. Dabei werde dem Proportionalitätsgedanken Rechnung getragen und die Aufsicht risikoorientiert unter Nutzung digitaler Verfahren ausgestaltet, sodass im Ergebnis ein kostenschonender Aufsichtsansatz verwirklicht werde.

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2020.