Nach der Aufhebung des Urteils gegen einen Narkosearzt, der mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis verunreinigtes Narkosemittel gespritzt hat, ist der Mann am Morgen festgenommen worden. Das LG Frankfurt a.M. habe den Haftbefehl gegen ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder in Vollzug gesetzt, teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Er solle zeitnah dem zuständigen Gericht vorgeführt werden. Zuvor hatte Spiegel online darüber berichtet.
Vier Kinder hatten nach einer Zahnbehandlung in einer Praxis im hessischen Hochtaunuskreis im September 2021 eine Blutvergiftung erlitten. Später stellte sich heraus: Der behandelnde Narkosearzt hatte ihnen verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Ein vierjähriges Mädchen starb an den Folgen. Erst vor wenigen Tagen hatte der BGH entschieden, dass der Mordvorwurf gegen den Arzt vor Gericht erneut geprüft werden muss.
Damit wurde ein Urteil des LG Frankfurt größtenteils aufgehoben und der Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Das LG hatte den Angeklagten im November 2024 unter anderem wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Staatsanwaltschaft sieht Verdeckungsabsicht
Das LG habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt, erklärte der zweite Strafsenat des BGH in Karlsruhe. Das bedeutet, dass aus BGH-Sicht zu hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt wurden. Das LG müsse nun erneut prüfen, ob der Angeklagte mit Verdeckungsabsicht gehandelt habe oder niedrige Beweggründe ausschlaggebend gewesen seien – und es sich damit eventuell doch um Mord und Mordversuche gehandelt habe.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Narkosearzt mit seinem Unterlassen die Hygienemängel vertuschen wollte und damit möglicherweise mit Verdeckungsabsicht handelte. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, die BGH-Entscheidung habe aus Sicht der Behörde einen "erheblichen Fluchtanreiz" dargestellt. Daher habe man erneut die Invollzugsetzung des Haftbefehls beantragt. Dem sei das LG gefolgt.
In erster Instanz hatte das LG Frankfurt a.M. den Vorwurf des Verdeckungsmords verneint. Eine Verdeckung der Hygienemängel wäre eher durch eine Genesung der jungen Patienten möglich gewesen, meinte das Gericht – nicht durch ihren Tod. Auch der Verteidiger hatte in der mündlichen Verhandlung am BGH betont, sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Über die Revision des Angeklagten wird der BGH gesondert entscheiden.
Weitere Patienten meldeten sich während des Prozesses
Im September 2021 hatte der Narkosearzt, spezialisiert auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen, in einer Praxis in Kronberg erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der Anästhesist beging zudem weitere gravierende Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.
Trotz ihres kritischen Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das zuletzt behandelt wurde, starb nachts in der Praxis. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt.
Wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 ist der Arzt bereits vorbestraft, zudem wurde ihm die Approbation entzogen. Während des Prozesses meldeten sich weitere frühere Patienten, darunter eine Frau, die 2020 nach einer Narkose ein Multiorganversagen erlitten hatte.


