Nach Urteil zur Arbeitszeit: Altmaier will nicht zurück zur Stechuhr

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung vor zusätzlicher Bürokratie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewarnt. “Das Urteil weist in die falsche Richtung“, sagte der CDU-Politiker am 21.05.2019 in Berlin. Es gebe in Deutschland nach derzeitiger Rechtslage bereits ein umfassendes Dokumentationssystem, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden könne.

Warnung vor zu viel Bürokratie und Verweis auf Modell der Vertrauensarbeitszeit

Das Wirtschaftsministerium werde das Urteil des EuGH genau prüfen und ein Rechtsgutachten vergeben, um festzustellen, ob es überhaupt Handlungsbedarf gebe. "Wir wollen und müssen die Interessen der Arbeitnehmer schützen, aber wir dürfen keine überbordende Bürokratie schaffen.“ Altmaier sagte, es geht im Kern nicht nur um technische Fragen, sondern auch um die Vertrauenskultur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. "In Deutschland hat sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit herausgebildet, mit dem sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gute Erfahrungen machen."

Wirtschaftsministerium sieht Auslegungsspielraum

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden und Verfügbarkeit rund um die Uhr. Arbeitgeber warnten vor neuer Bürokratie. Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Urteil lasse einen Auslegungsspielraum. Es nenne zudem keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten tätig werden müssten. “Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen. Es ist wichtig Lösungen zu finden, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerecht werden und nicht zu weiterer Bürokratie führen.“

SPD-Arbeitsminister Heil: Aufzeichnung von Arbeitszeit keine überflüssige Bürokratie

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Gesetzesänderungen nach dem Urteil aber nicht ausgeschlossen. “Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern“, hatte Heil gesagt. “Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie.“ Ob Gesetzesänderungen in Deutschland notwendig seien, werde geprüft. Dabei werde er das Gespräch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern suchen, “damit wir das Richtige tun und nicht übers Ziel hinausschießen“.

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2019 (dpa).