Das Parlament will den EU-Wahlakt entsprechend ändern. Es leitete am Donnerstag ein Gesetzgebungsverfahren dazu ein. Nach dem Vorschlag der Parlamentarier soll eine schwangere Abgeordnete ihre Stimme im Plenum für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes an eine andere Abgeordnete oder einen anderen Abgeordneten delegieren können. Die elterliche Verantwortung soll gewählte Vertreterinnen nicht daran hindern, wirksam an der Gesetzgebung mitzuwirken.
Das EU-Parlament hofft, mit seinem Vorstoß auch ein Vorbild für die nationalen Parlamente zu sein. Derzeit verfügen nur drei EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Griechenland und Luxemburg) über formelle Regelungen, die es Parlamentsmitgliedern ermöglichen, aus Gründen des Mutterschaftsschutzes in Abwesenheit abzustimmen.
Der Legislativvorschlag wird nun dem Rat zur einstimmigen Annahme durch die Mitgliedstaaten vorgelegt. Sollte der Text geändert werden, muss dem neuen Entwurf mehr als die Hälfte der derzeitigen Mitglieder des Parlaments zustimmen. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sie schließlich von allen EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden.


