Musikunterricht ist keine Freiheitsberaubung – Lehrer freigesprochen

“Das wäre für alle Lehrer ein Super-GAU geworden“, sagt die Vorsitzende des Verbandes Lehrer Nordrhein-Westfalen, Brigitte Balbach. “Was glauben Sie, was nächste Woche in den Schulen los gewesen wäre?“ Musiklehrer Philip Parusel (50) und seine Zehntausenden Lehrerkollegen können aufatmen. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung hatte der Pädagoge lange auf der Anklagebank ausharren müssen. Doch am 17.02.2017 spricht ihn das Düsseldorfer Landgericht in der Berufungsinstanz frei.

Lehrer schob Drängler zurück

Eine Unterrichtsstunde über den “Teufelsgeiger“ Paganini brachte Parusel juristisch in Teufels Küche. Die Klasse 6b war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte Parusel die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür, schob einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagt. Da wählte ein Schüler per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch – Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf, der Schulleiter eilte herbei. Parusel saß noch in der Tür, die Gitarre quer auf dem Schoß, eine Handvoll Schüler war noch im Raum.

Rechtsinteressierter Schüler rief Polizei

Der Schüler, der ihn angezeigt habe, sei ihm schon in der ersten Stunde aufgefallen, in der er jene Realschulklasse in Kaarst bei Düsseldorf unterrichtet habe, verrät Parusel: Weil er während des Musikunterrichts im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen und ihm auf seine Nachfrage erklärt habe: “Ich will Anwalt werden.“ “Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber der Schüler hat einen Stein ins Rollen gebracht, der mich auf diese Anklagebank geschleudert hat“, sagt Parusel. Und es kommt für ihn noch dicker: In erster Instanz wird er vom Amtsgericht Neuss sogar wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen und verurteilt, auch wenn es statt Strafe nur eine Verwarnung gibt.

Parusel: Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei erschüttert

So erleichtert er am 17.02.2017 nach dem Freispruch ist, hat die Sache für ihn einen Nachgeschmack: “Ich habe mein Vertrauen in Staatsanwaltschaft und Polizei ein wenig verloren. Wir haben die Aufgabe, den Schülern Grenzen aufzuzeigen. Wenn man dabei von offizieller Seite demontiert wird, wird das sehr erschwert“, sagt Parusel. Bis vor kurzem habe er den Lehrerberuf noch jedem empfohlen. Da sei er nun vorsichtiger. “Alle Welt sagt uns, wie wir es besser machen können, aber keiner kommt und macht es vor.“

Staatsanwältin hatte bis zuletzt auf Verurteilung beharrt

Staatsanwältin Laura de Bruyne hatte sich bis zuletzt für eine Verurteilung des Pädagogen ins Zeug gelegt: “Es besteht kein Zweifel daran, dass er eine Straftat begangen hat.“ Die Eltern dürften schließlich darauf hoffen, dass ihre Kinder pünktlich nach Hause kämen. Nachsitzen müsse angekündigt werden. Sein Herumfuchteln habe zu einer fahrlässigen Körperverletzung geführt. Sie beantragt 15 Tagessätze Geldstrafe.

Verteidiger: Schulpflicht ist immer Freiheitsberaubung

Verteidiger Andreas Vorster räumt ein: “Ja, es handelt sich um Freiheitsberaubung. Schulpflicht ist Freiheitsberaubung, das hat schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt.“ Im Rahmen der Schulpflicht gelte aber nun einmal: Der Lehrer beende den Unterricht, nicht der Schulgong.

Gericht hinterfragt hier Sinn strafrechtlicher Verfolgung

Das Gericht befindet schließlich: Man habe keine Straftat feststellen können. Und einen kleinen Seitenhieb kann sich der Vorsitzende Richter Rainer Drees, der das Verfahren nach eigenem Bekunden gerne eingestellt hätte, nicht verkneifen: “Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen." “Das ist ein guter Tag für die Lehrerschaft. Damit ist ein disziplinierter und geordneter Unterricht in Deutschland weiterhin möglich“, sagt Anwalt Vorster abschließend.

LG Düsseldorf, Keine Angabe vom 17.02.2017

Redaktion beck-aktuell, Frank Christiansen, 20. Februar 2017 (dpa).