Modellprojekt: Niedersachsen startet psychosoziale Prozessbegleitung auch im Gewaltschutzverfahren

Betroffene häuslicher Gewalt sollen künftig auch in Gewaltschutzverfahren psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Ein Modellprojekt an zwei Amtsgerichten soll zeigen, wie sich das Angebot umsetzen lässt – und ob es bundesweit Schule machen könnte.

Das Niedersächsische Justizministerium hat ein Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren angekündigt. Bislang ist diese Form der Unterstützung nur im Strafverfahren etabliert. Das Projekt soll eine Lücke im Opferschutz schließen und startet am 1. Januar 2026 an den AG Oldenburg und Hannover.

Speziell qualifizierte Fachkräfte sollen Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren begleiten und sie in verständlicher Sprache über Abläufe informieren, sie zu Anhörungen begleiten, Hilfeplanung und Netzwerkarbeit leisten. Ziel sei es, die emotionale Stabilität zu stärken, sekundäre Viktimisierung zu vermeiden und Selbstbestimmung zu fördern.

"Ein gerichtliches Verfahren kann für Menschen, die Gewalt erfahren haben, eine enorme emotionale Belastung sein. Angst, Scham und Unsicherheit dürfen aber nicht dazu führen, dass Betroffene auf ihren Schutz verzichten", erklärte Justizministerin Kathrin Wahlmann. Die Begleitung solle dafür sorgen, dass Betroffene sich sicherer fühlen und das Verfahren aktiv mitgestalten können.

Die Projektphase läuft bis Ende 2026. Die Ergebnisse sollen Grundlage für eine Entscheidung über eine landesweite Ausweitung und eine Initiative auf Bundesebene sein. Das Ministerium sieht darin ein klares Signal: "Der Schutz von Betroffenen beginnt bereits damit, dass Menschen den Mut finden, den Schutz überhaupt einzufordern", so Wahlmann.

Redaktion beck-aktuell, js, 13. November 2025.

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