Miniatur-Bulli: VW zieht Klage gegen Modellbauer zurück

Volkswagen hat seine Klage gegen ein kleines Modellbau-Unternehmen, das Miniatur-Modelle des legendären VW Bulli (T1) vertreibt, zurückgezogen, nachdem das Landgericht Düsseldorf am 12.01.2020 deutlich gemacht hat, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht erklärte, es sehe keine Rufausbeutung. Die Verbraucher würden nicht über die Herkunft der Modelle getäuscht.

LG sieht keine Rufausbeutung

Richterin Jutta von Gregory hatte zunächst erklärt, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, weil dort keine nachweisbare Verletzungshandlung stattgefunden habe. Außerdem sei die Klage zu unbestimmt und auch inhaltlich sehe das Gericht keinen Wettbewerbsverstoß. VW hatte argumentiert, mit den nicht lizenzierten Modellen werde der gute Ruf des Autobauers ausgebeutet. Doch das Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010: Dieser habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass Opel keine Ansprüche hat. Verbraucher könnten durchaus unterscheiden zwischen dem Original-Fahrzeug und einem Miniatur-Auto.

VW: Täuschung über Herkunft der Modellautos

VW hatte gegen die fränkische Modellbaufirma Premium Classixxs geklagt, die inzwischen BB Services heißt. Diese hatte den legendären Bulli maßstabs- und originalgetreu im Miniaturformat nachgebaut. Der erste Bulli (T1) wurde von 1950 bis 1967 gebaut. Das beklagte Unternehmen hatte hochpreisige Modellautos für 40 bis 250 Euro produziert und verkauft. VW hatte argumentiert, dass die Design-Ikone VW Bulli das gestalterische Erbe des Konzerns sei. Die Franken täuschten die Bevölkerung über die Herkunft der Modellautos. Seit Jahren streiten sich Autohersteller und Modellbauer vor Gerichten immer wieder über die Frage, ob und wie viel Lizenzgebühren zu zahlen sind.

Redaktion beck-aktuell, 12. Februar 2020 (dpa).