Zulässige Kritik: Merz darf als "Pinocchio" bezeichnet werden

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein, "weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt".

Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind. Noch sind den Angaben nach nicht alle Verfahren entschieden.

Die Ermittlungsverfahren werden derzeit nach und nach bearbeitet. Erste Ermittlungsverfahren wurden nach abschließender Prüfung der Sach- und Rechtslage bereits eingestellt, da kein strafbares Verhalten festgestellt werden konnte, teilte die Staatsanwaltschaft mit. 

Das gelte auch für einen medial viel diskutierten Beitrag eines Facebook-Nutzers mit dem Inhalt "Pinocchio kommt nach HN". Dieser werde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil es sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handele.

Die Kinderbuchfigur Pinocchio erschien erstmals 1883 in einem Roman des italienischen Autors Carlo Collodi. 1940 drehte Disney daraus einen animierten Kinofilm. Pinocchio ist bekannt dafür, dass seine Nase bei jeder Lüge wächst.

Redaktion beck-aktuell, kw, 24. Februar 2026 (dpa).

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