Mehr Befugnisse für Bundespolizei und Inlandsgeheimdienst
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Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der neue Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht. Sie soll künftig die sogenannte Quellen-TKÜ nutzen dürfen – so nennt man die Überwachung verschlüsselter Kommunikation am Endgerät. Und auch der Inlandsgeheimdienst bekommt mehr Rechte zum Zugriff auf die Telekommunikation. Die entsprechende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes passierte heute ebenfalls den Bundestag.

Nutzung der Quellen-TKÜ eng begrenzt

Die Befugnis der Bundespolizei zur Nutzung der Quellen-TKÜ wird nach Aussage der Bundesregierung allerdings auf Telefongespräche per Messenger und auf sehr wenige Fallkonstellationen begrenzt, etwa wenn eine Schleuserbande Menschen in einem Container oder Kühllaster, in dem ein Tod durch Ersticken droht, über Grenzen bringen will. Die Erlaubnis für das Mitlesen von schriftlichen Nachrichten per Messenger oder für das Abhören von verschickten Sprachnachrichten auf diesem Weg war am Veto der SPD gescheitert.

Leichte Erweiterung des Aufgabenkatalogs

Der Aufgabenkatalog der Bundespolizei soll zudem leicht erweitert werden. Beispielsweise soll sie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abschieben dürfen, wenn diese da angetroffen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist – etwa an Bahnhöfen oder bei einer Kontrolle im Zug. Das gilt jedoch nur dann, wenn das lokal zuständige Ausländeramt damit einverstanden ist. Die Bundespolizei soll künftig auch bessere Arbeitsräume an Bahnhöfen und Flughäfen nutzen dürfen. Es sei gut, dass die Polizisten in Zukunft "angemessen untergebracht" würden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Er sei schon erschrocken gewesen, dass es manchmal "der letzte Raum, der irgendwie noch frei gewesen ist", sei, in dem die Bundespolizisten zu finden sei. Hier werde es demnächst "Mindeststandards" geben.

Kritik von FDP und Grünen

Konstantin Kuhle (FDP) lobte zwar die neue Zuständigkeit für die Abschiebung, kritisierte jedoch den Einsatz staatlicher Späh-Software. Irene Mihalic (Grüne) sagte, das Offenlassen von Sicherheitslücken zum Abhören verschlüsselter Kommunikation sei eine "Einladung an Cyberkriminelle". Der Gesetzentwurf war nur mit den Stimmen von SPD und Union verabschiedet worden. Alle Oppositionsfraktion stimmten geschlossen dagegen. Auch die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes war der scharfen Kritik der Opposition ausgesetzt. Vertreter von Union und SPD verteidigten die Pläne dagegen.

Verfassungsschutz soll bei WhatsApp mitlesen dürfen

Künftig soll der Verfassungsschutz Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitlesen dürfen – falls eine entsprechende Anordnung im Einzelfall erteilt wird. Der Verfassungsschutz, das Bundesinnenministerium und die Innenpolitiker der Unionsfraktion hatten argumentiert, damit komme der Inlandsgeheimdienst mit seinen Möglichkeiten bloß wieder auf dem Stand an, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals habe es genügt, Festnetztelefone abzuhören. "Extremisten und Terroristen telefonieren nicht mehr miteinander, schreiben sich keine SMS-Nachrichten, sondern kommunizieren verschlüsselt über Messenger-Dienste", sagte der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte erst am Vortag per Twitter deutlich gemacht, dass sie die Reform ablehnt. Die Reform war in der Koalition sehr umstritten.

Keine "Online-Durchsuchungen", aber mehr Austausch und Beobachtung von Einzelpersonen

Ein erster Entwurf war den anderen Ministerien bereits im März 2019 zur Stellungnahme übersandt worden. Damals sah er für die Geheimdienste auch noch die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen" vor. Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte, deren Daten dann ausgelesen werden können. Dieser Passus wurde auf Druck der SPD gestrichen. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf sieht aber einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Das soll vor allem helfen, rechtsextreme Bundeswehrangehörige und Reservisten besser als bisher zu identifizieren. Durch die Reform werden zudem die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt. Damit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus den rechtsextrem motivierten Terroranschlägen in Halle und Hanau. Beide Anschläge waren von Tätern verübt worden, die nach bisherigen Erkenntnissen keiner Gruppierung angehörten.

Scharfe Kritik an Staatstrojanern

Oppositionsvertreter kritisierten die Reform als zu weitreichenden Eingriff in Bürgerrechte. André Hahn von der Linken nannte die Neuerungen verfassungswidrig, Konstantin von Notz (Grüne) "hoch problematisch". Damit wäre nicht ein einziger Anschlag verhindert worden, sagte er. Scharfe Kritik gab es insbesondere an der Nutzung von IT-Sicherheitslücken, sogenannten Staatstrojanern. "Ihre Sicherheitspolitik ist selbst ein Sicherheitsrisiko", sagte der FDP-Politiker Stephan Thomae dazu. Kriminelle könnten diese Schwachstellen nutzen, um Firmen zu erpressen und Identitäten zu stehlen, und auch ausländische Nachrichtendienste könnten damit spitzeln. Diese Sicherheitslücken beträfen 82 Millionen Menschen im Land, unterstrich von Notz. Aus der Opposition kam zudem Kritik am geplanten Zugang der Geheimdienste zu verschlüsselten Chats. Die FDP sieht das Risiko, dass das Gesamtmaß staatlicher Überwachung weiter steigt.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2021 (dpa).