Wer durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben, so das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27.11.2025 – L 3 U 206/19).
Geklagt hatte eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland tätig war, wie das Gericht in einer Mitteilung erklärt. 2012 habe sie sich am Arbeitsplatz bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt den Angaben zufolge an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, die Symptome auf die Ringelröteln zurückzuführen und die Frau zu entschädigen.
Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Daraufhin klagte die Erzieherin erfolgreich vor dem SG Frankfurt (Oder), die Berufsgenossenschaft legte jedoch Berufung ein. Das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg bestätigt Teile des Urteils nun und stellt erneut fest, dass das CFS eine Folge der Virusinfektion ist. Außerdem wird die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40% verurteilt. Das Gericht in Frankfurt (Oder) hatte ursprünglich eine zeitlich gestaffelte Rente von 60 bis 80% vorgesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision den Angaben zufolge nicht zugelassen. Die Klägerin und die Beklagte können beim BSG die Zulassung der Revision beantragen.
Pressesprecher: Urteil hat Präzedenzwirkung
Das Urteil gilt nur für den Einzelfall, wie Thomas Drappatz, Pressesprecher am LSG, erklärt. Andere Senate könnten anders entscheiden. Trotzdem habe die Entscheidung des Gerichts eine Präzedenzwirkung: Rechtlich gesehen sei grundsätzlich auch die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich.
Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine häufige und schwer verlaufende Multisystemerkrankung, die besonders nach Infektionen auftreten kann. Symptome sind unter anderem extreme und dauerhafte Erschöpfung sowie Konzentrations- und Schlafstörungen.


