Ab 01.07.2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte am 10.02.2017 die vom Bundestag beschlossene Ausdehnung auf das gesamte, etwa 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 Tonnen. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu 2 Milliarden Euro generieren.
Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h seien von der Maut befreit, erläutert der Bundesrat. Diese Ausnahme gehe auf seine Forderung aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im sogenannten ersten Durchgang zurück (BR-Drs. 281/16(B)).
Ausdehnung der Mautpflicht auf kleinere LKW wird geprüft
Vom Bundestagsbeschluss nicht betroffen seien kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse. Die Bundesregierung habe aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz werde nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es solle am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2017.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drs.-Nr.: 31/17; zu31/17) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten der Länderkammer.
Aus der Datenbank beck-online
Lampert/Peres, Fortentwicklung des Rechts der Autobahnmaut durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, NVwZ 2014, 102
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 11.05.2016, becklink 2003263
Bundestag billigt Ausweitung der Lkw-Maut, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2016, becklink 2005116