Donnerstag, 26.9.2024
Kein Aufenthaltsrecht für Zweitfrau und Kinder eines subsidiär Schutzberechtigten

Familienangehörigen eines subsidiär Schutzberechtigten kann eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise aus familiären Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden. Das hat das BVerwG entschieden und auf die abschließende Regelung des § 36a AufenthG verwiesen.

Mehr lesen