Donnerstag, 5.3.2026
Recht auf Asyl: Wenn Italien nicht will, muss Deutschland

Weigert sich ein Mitgliedstaat, Asylbewerber aufzunehmen, für die er zuständig ist, kann das letztlich zur Folge haben, dass der ersuchende Mitgliedstaat den Asylantrag prüfen muss. Der EuGH sah nur so einen effektiven Zugang zum Asylsystem gewährleistet.

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