Wer seit über 34 Jahren studiert, muss sich selbst um seine Miete kümmern. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht.
Mehr lesenEin 50-Jähriger, der bereits über die Hälfte seines Lebens studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das VG Mainz hält die Antragstellung für rechtsmissbräuchlich, denn der Mann betreibe sein Studium weder ernsthaft noch zielstrebig.
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