Montag, 30.9.2024
Werkvertrag: Minderung schließt Anspruch auf Kostenvorschuss nicht aus

Hat ein Besteller wegen eines Werkmangels gemindert, ist er nicht gehindert, später zur Beseitigung des Mangels einen Kostenvorschussanspruch geltend zu machen. Laut BGH schließt die Minderung eine spätere Kostenvorschussforderung nicht aus.

Mehr lesen