Das OLG Köln hat in einem Streit zweier Onlinehändler entschieden: Die Bezeichnung "MenoGlück" für ein Produkt für die Wechseljahre verstößt gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO).
Mehr lesenPer E-Mail kündigte Amazon seinen "Prime Video"-Kunden Anfang letzten Jahres an, dass der Streamingdienst bald nicht mehr werbefrei sein werde. So geht das nicht, hat das LG München I entschieden. Amazon könne die Verträge nicht einfach einseitig ändern.
Mehr lesen