Freitag, 19.9.2025
Entscheidung im Nussknackerstreit: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch Erzgebirge drin sein

Der BGH hat entschieden: Nussknacker dürfen nicht einfach mit "im Erzgebirge-Stil" beworben werden. Die Importprodukte nutzten den guten Ruf der Originale aus.

Mehr lesen