Das Zeigen von russischen Flaggen und Symbolen bei einer Gedenkveranstaltung in Berlin zum Ende des Zweiten Weltkriegs am 9. Mai bleibt verboten. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte im Eilverfahren eine Regelung der Berliner Polizei. Russische Flaggen oder Symbole könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung Russlands gegen die Ukraine verstanden werden, so das OVG.
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