Sorge um wirtschaftliche Folgen, eine langjährige Tradition – dennoch hat die Stadt Zell keinen Anspruch darauf, die als "Schwarze Katz" eingetragene Wein-Großlage in "Zeller Schwarze Katz" umzubenennen. Als Grund nennt das OLG Koblenz eine Reform des EU-Weinrechts, aber auch die Untätigkeit der Stadt.
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